C. Pfeifer EDV-Dienstleistungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich:
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten für alle mit EDV-Service Christoph Pfeifer geschlossenen Verträge soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
2. Lieferfristen und -bedingungen
(1) Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
2) Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand die Räume von EDV-Service Christoph Pfeifer oder, im Falle einer direkten Belieferung des Kunden durch einen Unterlieferanten, die Räume des Unterlieferanten verlassen hat.
3. Liefer- / Leistungsumfang
(1) Für die Durchführung von Aufträgen durch EDV-Service Christoph Pfeifer werden mit dem Kunden Art, Umfang und Spezifikation der von den Partnern zu erbringenden Leistungen in Form von Einzelverträgen verbindlich in schriftlicher Form festgelegt.
(2) Konstruktions- oder Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.
4. Annulierungskosten
Tritt der Kunde unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann EDV-Service Christoph Pfeifer unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% der Vergütung für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
5. Preisänderungen
Preisänderungen angemessen entsprechend von Kostensteigerungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Lieferung nicht nur unerheblich übersteigt.
6. Gewährleistung
EDV-Service Christoph Pfeifer übernimmt in der folgenden Weise die Haftung für Mängel an den Liefergegenständen:
(1) a) Während eines Zeitraumes von sechs Monaten nach Übernahme des Liefergegenstandes hat der Kunde einen Anspruch auf Beseitigung von Fehlern (Nachbesserung). Kann ein im Rahmen der Gewährleistungspflicht unterliegender Fehler nicht beseitigt werden oder sind für den Kunden weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar, so kann der Kunde anstelle der Nachbesserung Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen.
b) Natürlicher Verschleiß ist in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen.
(2) Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haften wir nur in den Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
7. Fehlermeldung, Fehlerbeseitigung
(1) Der Kunde ist verpflichtet, Fehler, die bei vertragsgemäßer Nutzung auftreten, unverzüglich schriftlich, mit Angabe der für eine Fehlerbeseitigung geeigneten Informationen an EDV-Service Christoph Pfeifer mitzuteilen. Bei der Fehlerbeseitigung hat der Kunde die Pflicht, EDV-Service Christoph Pfeifer zu unterstützen, sofern die zumutbar ist.
(2) Ist EDV-Service Christoph Pfeifer aufgrund einer Fehlermeldung tätig geworden, ohne dass der Kunde einen Fehler nachgewiesen hat, kann EDV-Service Christoph Pfeifer die Vergütung des Aufwands verlangen.
(3) Der Anspruch des Kunden auf Fehlerbeseitigung ist ausgeschlossen, wenn der Fehler weder reproduzierbar ist noch anhand maschinell erzeugter Ausgaben aufgezeigt werden kann.
8. Haftung
(1) EDV-Service Christoph Pfeifer haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Dies gilt auch im Fall eines anfänglichen Unvermögens seitens EDV-Service Christoph Pfeifer. Eine Haftung für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(2) Fällt EDV-Service Christoph Pfeifer nur leichte Fahrlässigkeit zur Last, ist die Haftung für mittelbare bzw. Folgeschäden, beispielsweise entgangenen Gewinn, ausgeschlossen. Das gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften.
(3) Schadensersatzansprüche für den Verlust gespeicherter Daten sind ausgeschlossen, wenn der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung nicht eingetreten wäre.
(4) Schadensersatzansprüche aus Delikt sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt auch bei Handlungen unserer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.
(5) Für EDV-Service Christoph Pfeifer überlassene Sachen, Rechte sowie Daten wendet die EDV-Service Christoph Pfeifer diejenige Sorgfalt an, die sie auch in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.
(6) EDV-Service Christoph Pfeifer hat keine Aufbewahrungspflicht für ihr überlassene Unterlagen und Datenbestände.
9. Vertraulichkeit
(1) Im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen gelten die gesetzlichen Pflichten zur Geheimhaltung.
(2) EDV-Service Christoph Pfeifer und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.
10. Vergütung, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
(1) Die Vergütung und die Entgelte für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Liefergegenstandes zur Zahlung der Vergütung fällig.
(2) Verzugszinsen berechnet EDV-Service Christoph Pfeifer mit 5% p.a. über dem Basiszinssatz der EZB. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn EDV-Service Christoph Pfeifer Belastung mit einem höheren Zinssatz oder wenn der Kunde eine geringere Belastung nachweist.
(3) Ist der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von EDV-Service Christoph Pfeifer nicht anerkannten Gegenansprüche des Kunden nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.
11. Eigentumsvorbehalt
(1) EDV-Service Christoph Pfeifer behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur Zahlung vor.
(2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist EDV-Service Christoph Pfeifer zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.
(3) Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch EDV-Service Christoph Pfeifer gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden oder dies ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird. Bei Verwendung gegenüber Kaufleuten oder einer juristischen Person öffentlichen Rechts gilt darüber hinaus folgendes:
(4) Der Kunde ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt EDV-Service Christoph Pfeifer jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe der zwischen ihr und dem Kunden vereinbarten Vergütung (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die dem Kunden aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde nach deren Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des EDV-Service Christoph Pfeifer, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichten sich EDV-Service Christoph Pfeifer, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, kann EDV-Service Christoph Pfeifer verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
(5) Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Kunden wird stets für EDV-Service Christoph Pfeifer vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, EDV-Service Christoph Pfeifer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt sie das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
(6) Werden die Liefergegenstände mit anderen, EDV-Service Christoph Pfeifer nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt sie das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Kunde verwahrt das Miteigentum für EDV-Service Christoph Pfeifer.
(7) Der Kunde darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Kunde die EDV-Service Christoph Pfeifer unverzüglich davon zu benachrichtigen und ihr alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung ihrer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind auf das Eigentum von EDV-Service Christoph Pfeifer hinzuweisen.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort ist Kelsterbach
(2) Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz von EDV-Service Christoph Pfeifer zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.
(3) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.
13. Sonstige Bestimmungen
(1) Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit EDV-Service Christoph Pfeifer geschlossenen Vertrag bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung.
(2) Die Ausfuhr von Waren unterliegt Ausfuhrkontrollbestimmungen und bedarf der Zustimmung der zuständigen Stellen.
(3) Nebenabreden, Zusicherungen, Änderungen und Ergänzungen dieser AGB oder anderer Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(4) Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.
(5) Salvatorische Klausel: "Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist."
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